Dieses Firmencouvert von D. Levin, Berlin C., Hausvogtei-Platz 13, wurde per Einschreiben am 10.2.1916 beim Postamt Berlin 17 aufgegeben und an die Gerichtliche Sachwalterschaft des Beitreibungsamtes in Luzern (Briefträgerstempel vom 11.2.16) gesendet. Frankiert wurde portorichtig mit 2x 20 Pf Germania, beide mit Firmenlochung "DL".
Anmerkung:
Rückseitig zwei undeutliche Stempel: Postüberwachung und Ofiziers-Unterschrift.
David Leib Levin (1815-1891) hatte am 1. Juni 1840 den vererbbaren Judenbürgerbrief erhalten. Er zählt zu den prominenten Mitbegründern der sogenannten "Berliner Konfektion". Seine Nachfolger betrieben das Geschäft für Damenkonfektion "D. Levin" bis zur nationalsozialistischen Zwangsliquidation 1937 in Berlin Mitte in bester Lage (Judaika).
Das deutsche Pendant des schweizerischen Beitreibungsamtes ist der Gerichtsvollzieher. Im schweizerischen Recht ist das Organ der Sachwalterschaft für die Durchführung von gerichtlichen Nachlassverfahren, ausseramtlichen Konkursverfahren und aussergerichtlichen Sanierungen (einvernehmliche private Schuldenbereinigung) zuständig. In einigen Kantonen der Schweiz ist für die Ausübung des Sachwalterberufes eine Prüfung notwendig.
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