Aus der ersten Portoperiode stammt diese Germania-Ganzsache (5 Pf) mit Germania 5 Pf und 20 Pf für den bezahlten Eilboten (25 Pf), aufgegeben am 10.11.1908 ab Uelzen an das rund 75 km entfernte Gut Büchen (nördlich Lauenburg) mit Ankunftsstempel von Büchen (Zustellpostamt mit Telegraphenanstalt). Das Gut Büchen lag abseits der üblichen Zustellwege. Da nur 25 Pf vorfrankiert, waren für die Eilbestellung in den Landbestellbezirk 35 Pf nachzuerheben. Gleichzeitig mit dieser Karte bestellte der Bote eine weitere Eil-Briefsendung, wofür weitere 10 Pf erhoben wurden (da die Eilgebühr der zweiten Briefsendung gar nicht, auch nicht als Teilbetrag, vorfrankiert war). Der Eilbote vermerkte den zusätzlichen Botenlohn von 45 Pf für seinen Dienst - nämlich die gleichzeitige Bestellung zweier Briefsendungen - handschriftlich auf dieser Karte (also ingesamt 70 Pf für die Eilbestellung). Welchen Vermerk mag wohl die andere gleichzeitig bestellte Eil-Briefsendung aufgewiesen haben ?
Anmerkung:
Belege mit Vermerk eines zusätzlichen Botenlohns für die gleichzeitige Bestellung mehrerer Eil-Briefsendungen an den gleichen Empfänger sind extrem selten.
Wie kam dieser Botenlohn zustande?
0. In der PP1 betrug die Gebühr für die Eilbestellung im Falle der Vorausbezahlung durch den Absender im Landbestellbezirke 60 Pf und die Höhe der Vorausbezahlung musste mindestens 25 Pf (= Gebühr für den Ortsbestellbezirk) betragen.
In besonderen Fällen waren die tatsächlich erwachsenden Botenkosten zu entrichten:
1. Beförderung durch Eilboten von einem Zwischenpostort nach dem Bestimmungsort, wenn die Entfernung höchstens 15 km betrug (Vom Aufgabepostort erfolgte grundsätzlich keine Eilbotenbeförderung bis zum Empfängerort). In diesem Falle musste der Vermerk "Von ... durch Eilboten" auf der Senung angebracht werden. Für solche Sendungen waren auch im Falle der Vorausbezahlung durch den Absender die wirklich erwachsenden Botenkosten, mindestens jedoch die für die Landbestellung festgesetzten Beträge zu entrichten. Und der Absender hatte "auf Verlangen der Aufgabe-Postanstalt" einen angemessenen Betrag zu hinterlegen. 2. Bei Sendungen an den Empfänger im Landbestellbezirke das Aufgabepostamtes (hier waren nur gewöhnliche Briefsendungen zugelassen) waren Kosten für die Eilbestellung in Höhe der wirklich erwachsenden Botenkosten fällig, jedoch mindestens 25 Pfennig. Und auch hier hatte der Absender "auf Verlangen der Aufgabe-Postanstalt" einen angemessenen Betrag zur Deckung der Botenkosten zu hinterlegen.
Da hier beide Fälle 1. und 2. nicht zutreffen, bleibt folgender Erklärungsversuch:
3. In Fällen, in denen derselbe Bote mehrere Eilsendungen an denselben Empfänger zu bestellen hat, wird bei Bezahlung durch den Empfänger für Briefsendungen der Botenlohn für eine der Sendungen zum vollen festgesetzten Betrage erhoben, für jede weitere 10 Pf. zusätzlich. Das gilt auch für Eilsendungen nach dem Landbestellbezirke. Das bedeutet: Zusammen mit dieser Karte wurde eine zweite Briefsendung an den gleichen Empfänger vom Eilboten bestellt. Obige Karte war mit 25 Pf vorfrankiert. Also fehlten 35 Pf für die Bestellung nach dem Landbestellbezirke. Die Eilgebühr der zweiten Briefsendung war nicht vorfrankiert, so daß hier weitere 10 Pf erhoben wurden. Zusammen also 45 Pf, wie handschriftlich auf der Karte vermerkt.
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