Päckchen von Dargun nach Güstrow, frankiert mit 200 Mark, MeF Mi.Nr. 239. Offensichtlich wog der "Brief" mehr als 500 g (Höchstgewicht für einen Brief), so dass die Gebühr für ein Päckchen fällig wurde.
Anmerkung:
Der Brief trägt zwar die Aufschrift "Dienstlicher Aktenbrief", diese eigenständige Versendungsform gab es jedoch nur in den PP 7-12. Im Gegensatz zum "zivilen" Brief durften solche Dienstbriefe bis 500 g wiegen (sonst nur bis 250 g). Ab 1.3.1923 wurde diese Beschränkung aufgehoben, auch nichtdienstliche Absender durften jetzt Briefe mit einem Gewicht bis zu 500 g versenden. Für Briefe über 500 g bis 1 kg war die Päckchengebühr, über 1 kg die Paketgebühr zu entrichten.