Brief ab Neukölln 26.1.1924 an den Anzeigenverlag Rudolph Mosse in Berlin SW 19, frankiert mit 5 Pfg. und damit zu wenig für einen Brief über 20 g Gewicht (was man dem Umschlag ansieht). Es wurde also Nachporto erhoben, das Eineinhalbfache des Fehlbetrages, aufgerundet auf volle 10 Rentenpfennig. Bei Mosse war man vorbereitet auf solche Fälle, da man nicht gewillt war Nachporti zu bezahlen. Deshalb besaß man einen Stempel, der hier rückseitig abgeschlagen ist: "Annahme verweigert wegen Portozahlung / Absender unbekannt / Rudolf Mosse". Man konnte also den entsprechenden Grund unterstreichen bzw. den nichtzutreffenden streichen. Hier traf allerdings beides zu, da der Absender incognito geblieben war. Die Einnahmenachweisung in SW 19 wurde also wieder entlastet, wovon der Einkreisstempel vom 25.1.24 kündet. Der Umschlag wurde zwecks Feststellung des Absenders geöffnet und dieser in roter Schrift vorne notiert. Anschließend verschloss man das Kuvert wieder mittels Klebezetteln der OPD Berlin. Eigentlich hätte der Absender nun die 10 Pfg. bezahlen müssen, dennoch ist der KOS ENTLASTET NEUKÖLLN 26 1.24 * 11-12 V. * abgeschlagen worden.
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