Mischfrankatur MiNrn. 321 AP (12) und 324 AP (4), der Brief ist mit 2,6 Mrd. Mark frankiert, das entspräche einem Einschreibbrief der 3. Gewichtsstufe. Da weder Einschreiben vom Absender verlangt noch ein R-Zettel aufgeklebt wurde und der Umschlag von Größe und Transportspuren her höchstens auf ein Gewicht zwischen 20 und 100 g schließen lässt, ist der Brief fast um das Doppelte überfrankiert. Rückseitig wurde in Berlin notiert: "Verz.(ogen) Wien VII Neubaugasse" und Signum des Postbeamten. Der Brief musste also nachgesandt werden. Vorschnell brachte ein Postler ein blaues "T" an, wie es für Nachsendungen ins Ausland laut Postordnung § 44 Abs. 8 III d vorgeschrieben war- allerdings nur für solche, die für dieses Ziel nicht ausreichend freigemacht waren. Abgesehen davon dass nach Österreich der Inlandstarif galt war der Brief ohnehin schon mehr als ausreichend frankiert, der T-Vermerk hatte in diesem Fall zu unterbleiben. Folgerichtig wurde dieser Vermerk in Österreich ignoriert und weder ein Nachportobetrag auf der Sendung ausgeworfen noch österreichische Portomarken verklebt.