Das Paket kam am 16.9. in Berlin an und sollte zugestellt werden. Der Zusteller notierte rückseitig oben "16/9 Geschäftlich unterwegs oder verreist?" Er versuchte es am 18/9 noch einmal und notierte "18/9 Nicht verweigert".
Dies war wichtig, nur so konnte eine Unbestellbarkeitsmeldung nach Berlin Schöneberg abgesendet werden. Bitte auf der Vorderseite am linken Rand den sehr ungewöhnlichen Aufdruck im Falle einer Unzustellbarkeit beachten. Das Postamt stempelte rückseitig oben links abgekürzt "Unb(estellbarkeit) gem(eldet) 18.9. Das Paket wurde gelagert und ein Beamter stempelte vorn "Lagergebühr ab 20.9." Das Postamt wartete auf Nachricht und erhielt diese auch. Extrem selten der vorn links unten angebrachte Stempel "Nochmals vorführen 27/9". Somit wurde das Paket am 28.9. erneut ausgetragen und endlich erfolgreich zugestellt an den Adressaten selbst. Dieser musste die Lagergebühr zahlen, die vor Zustellung im Postamt errechnet und auf der Paketkarte angeschrieben werden musste. Laut Postordnung begann bei unbestellbaren Paketen die Lagergebühr am Tag nach dem ersten Zustellversuch und endete am Tag vor der Zustellung oder Rücksendung. Dies wurde hier ignoriert, 20.9. bis 27.9 wären eigentlich auch 7 Tage gewesen. So forderte man 6 Tage a. 1 Mark, den Empfänger wird es gefreut haben. Wenn es auf Paketkarten Unstimmigkeiten bei Nachgebühren gibt, ist es zu 95% die Lagergebühr.
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