Paketkarten bieten wenig Platz zur Anbringung der nötigen Postwertzeichen, besonders wenn nur kleine Werte zur Verfügung stehen. Ein dienstlicher Absender hatte zudem nicht die Möglichkeit die Gebühren bar am Schalter zu entrichten- standen Dienstmarken zur Verfügung mussten diese auch verwendet werden. Was also tun? In Köln brachte der Absender die Dienstmarken mit (am Postschalter gab´s ja keine), der Postbeamte klebte die nötige Menge auf die Seite eines Einlieferungsbuches, stempelte die Marken ab und ließ einen Zeugen mit seiner Unterschrift die Angelegenheit bestätigen. Verklebt wurden 8 Stück der D 29 und 32 Stück der D 33 a, was eine Summe von 164 Mark ergibt. Dieser Betrag entsprach am 9.11.1922 (PP 9) der Gebühr für ein Paket mit einem Gewicht über 7,5 bis 10 kg auf eine Entfernung über 75 km = 160 M sowie der Einschreibgebühr in Höhe von 4 Mark. Das wäre zumindest die naheliegenste Kombination. So konnte ein Gebühr bezahlt-Vermerk auf der Paketkarte angebracht werden ohne das Einnahmenachweisbuch zu belasten. Der Bogen mit den abgestempelten Marken blieb als Beweis für die korrekte Abwicklung beim Postamt.
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